Die Klassenschülersprecher bilden den Schülerrat der Schule.
Dem Schülerrat obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler gegenüber der Schule und der Schulaufsicht. Er hat gegenüber dem Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(SchulG §53, Abs. 1 und 2) |