Schulleitung

Sekretariat

Schulkonferenz

Elternrat

Beratungslehrer

Hausmeister

Hausordnung

Der Elternrat
Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (SchulG §47, Absatz s)


Der Elternrat hat 15 Mitglieder.

Vorsitzende Frau Berger
Stellvertretender Vorsitzender Herr Eßbach